Aktuelles:

Aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgericht und des Europäischen Gerichtshofs
aus dem Jahr 2011
                                

  Die wichtigsten arbeitsgerichtlichen Entscheidungen des Jahres 201
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1. Hervorheben möchten wir zunächst die Entscheidung vom 01.02.2011 (BAG 1 ABR 79/09), in welchem festgestellt wurde, dass auch bei der Aufnahme von Leiharbeitnehmer im Entleihbetrieb eine Stellenausschreibung durchzuführen ist. ... Mehr >>>

2. Arbeitnehmer, die bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber arbeiten und in deren Arbeitsvertrag sich die Formulierung findet „die Vergütung richtet sich nach dem BAT“ oder „die Vergütung wird in Anlehnung an den BAT gezahlt“ haben Anspruch auf eine entsprechende Vergütung nach dem TVöD bzw. dem TV-L. ... Mehr >>>

3. Das BAG hat seine Rechtsprechung bei befristeten Arbeitsverträgen zu sog. Vorbeschäftigungszeiten geändert. Ein Arbeitnehmer, der bereits zuvor einmal befristet bei einem Arbeitgeber beschäftig war, darf dort nach Ablauf von drei Jahren wieder sachgrundlos befristet eingestellt werden (BAG vom 06.04.2011 – 7 AZR 716/09). Eine Entscheidung, die hoffentlich nicht wieder zu den leidvollen Befristungsketten früherer Jahre führt, nun eben mit einer dreijährigen Unterbrechung.

4. Eine sehr ärgerliche Entscheidung des BAG ist jene vom 27.10.2011 - 7 ABR 86/09 -, die im ersten Halbjahr 2011 veröffentlich wurde. Danach besteht nach Auffassung des BAG kein Unterrichtungsanspruch des Betriebsrat bei befristeten Einstellungen zur Angabe, ob die Befristung mit oder ohne Sachgrund erfolgt ist ... Mehr >>>

5. Das BAG hat am 29.06.2011 (7 ABR 135/09) entschieden, dass Betriebsräte auch dann, wenn sie an ihrem Arbeitsplatz der Betriebsratsarbeit nachgehen, grundsätzlich verpflichtet sind, sich beim Arbeitgeber abzumelden und die voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit mitzuteilen. Eine solche Abmeldepflicht besteht aber nur in den Fällen, wo der Arbeitgeber zur Überbrückung des Arbeitsausfalls des Betriebsratsmitglieds etwas veranlassen muss. Wer also nur einfach seine Akten auf dem Tisch abarbeitet, kann also auch die Betriebsratstätigkeit nachträglich angeben. Wer aber im Kundenservice tätig ist, muss sich zuvor abgemeldet haben.

6. Der Europäische Gerichtshof hat am 08.09.2011 (C-297/10, C-298/10) entschieden, dass die Altersstufen nach den Regeln des BAT diskriminierend sind. Arbeitnehmer die noch nicht die höchste Lebensaltersstufe erreicht haben, ... Mehr >>>

7. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stärkte mit seinem Urteil vom 21.07.2011 (28274/08) den „Informantenschutz“ von Beschäftigten. Eine Altenpflegerin machte die Missstände in der Pflegeeinrichtung öffentlich. Die deshalb ausgesprochene fristlose Kündigung, ... Mehr >>>

8. Zur Vermeidung von Entschädigungsansprüchen Schwerbehinderter nach dem AGG (§ 15 Abs. II) werden Arbeitgeber nach der Entscheidung des BAG vom 13.10.2011 (8 AZR 608/10) in Zukunft vor der Besetzung freier Arbeitsplätze immer genau prüfen müssen, ob diese nicht wirklich auch mit Schwerbehinderten besetzt werden können. ... Mehr >>>
 


 
Alles zu den neuen Seminaren:

 

  Kleingruppenseminare und Spezialseminare

Wir laden Sie zu Kleingruppenseminaren speziell für Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen ein. Alle Seminare für Betriebsräte der Kanzlei Stähle werden mit
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durchgeführt. Die kleine Teilnehmerzahl und die große Kompetenz des Referenten sichert Ihnen einen maximalen Ertrag in kürzester Zeit.

Das Konzept beruht darauf, intensiv arbeitsrechtliche Kenntnisse zu vermitteln und die praktische Umsetzung einzuüben und offen über Strategien zur Umsetzung des theoretischen Wissens und der bereits gesammelten praktischen Erfahrung in einer Gruppe mit maximal 7 Teilnehmern zu diskutieren. Besuchen Sie daher eines unserer neuen Kleingruppenseminare und machen Sie sich selbst ein Bild von dieser neuen und intensiven Seminarerfahrung.


  Unser aktuelles Seminarprogramm in Kurzform:

  Kleingruppenseminar-Nr. 1/12A:   Aktuelle Rechtssprechung aus dem Jahr 2011 
   am Freitag, den 02.03.2012 
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Kleingruppenseminar-Nr. 2/12A:   Verhaltenbedingte Kündigung 
   am Freitag, den 23.03.2012 
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Kleingruppenseminar-Nr. 3/12A:   Leiharbeit und die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsrechts (AÜG) 
   am Freitag, den 11.05.2012 
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Kleingruppenseminar-Nr. 4/12A:   Tendenzbetrieb und Tendenzträger 
   am Freitag, den 22.06.2012 
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Kleingruppenseminar-Nr. 5/12A:   Betriebsrente  
   am Freitag, den 14.09.2012 
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Kleingruppenseminar-Nr. 6/12A:   Qualitätssicherung in der Pflege und die Rechte der Arbeitnehmer
  
am Freitag, den 23.11.2012    Mehr >>      und des Betriebsrats bei Qualitätssicherungsmaßnahmen
                                  
  

 Anmeldeformular  

 


 
Spezielle Schulungen

Wenn Sie eine spezielle Schulung für Ihr Betriebsrats-, Mitarbeitervertretungs- oder Personalratsgremium wünschen,
sprechen Sie uns einfach an. Wir machen Ihnen ein maßgeschneidertes Seminarangebot speziell für Ihr Gremium.

Ein solches Seminar kann entweder in unseren aber auch in den Räumen Ihres Arbeitgebers durchgeführt werden.
Die Seminare sind als Tagesseminare, aber auch als Halbtagesseminare zu ganz speziellen Fragestellungen denkbar oder etwa auch als 3 Tages-Crash-Kurs, z.B. bei nach erfolgter Neuwahl und vielen erstmalig neu in das Gremium gewählten Mitgliedern, um diesen einen schnellen Überblick über die Handlungsmöglichkeiten und Rechtsgrundlagen zu verschaffen.  Die Themen und den Termin des Seminars können wir gemeinsam festlegen
.


Weitere gerichtliche Entscheidungen und Hinweise:

Zeitungszusteller wehrt sich

Ein Zeitungszusteller erlaubte es sich, die Kunden, welchen er seine Zeitungen vor die Tür zu legen hatte, einmal auf seinen erschreckend niedrigen Lohn aufmerksam zu machen. Er legte eines Tages anstatt der Zeitung ein vorbereitetes Blatt vor die Türe seiner sog. Treppenkunden. Darin machte er sie darauf aufmerksam, dass er lediglich 0,7 Cent pro abgelieferter Zeitung erhält. Er wies die vermutlich erstaunten Zeitungsempfänger darauf hin, dass sie ihre Zeitung an diesem Tag unten im Briefkasten finden.

Wegen dieser Aktion kam es – der Kläger hatte das gutbürgerliche Haus für seine Aktion gezielt ausgesucht - doch zu Beschwerden.
Die Folge war eine Abmahnung und eine fristlose Kündigung. Die Kündigung musste nach Klageerhebung zurückgenommen werden.

Nunmehr verfiel die Arbeitgeberin auf einen neuen Weg, den ihr auf individuelle Weise um einen Mindestlohn kämpfenden Zusteller loszuwerden. Sie reduzierte die Touren und die Extraaufträge so drastisch, dass der Lohn von im Durchschnitt über 800,00 € auf unter
400,00 € absank. Der Zeitungszusteller hatte dadurch nicht nur einen erheblichen Einkommensverlust zu beklagen, sondern es drohte auch der Verlust seines Krankenversicherungsschutzes und Nachteile bei der Arbeitslosenversicherung durch das Absenken unter die für ihn wichtige 400,00 €-Grenze.

Er klagte daher auf die Bezahlung seines durchschnittlichen Gehalts, wie er es zuvor erhalten hatte. Das Arbeitsgericht und später auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigten die Auffassung des Zeitungszustellers, dass mit ihm nicht so umgesprungen werden kann.
Die äußerste Grenze einer von Stücklohn und flexiblen Elementen abhängig gemachten Vergütungsvereinbarung kann nicht zu einer Absenkung von
mehr als 25 %  allenfalls 30 % führen (LAG Berlin-Brandenburg 8 Sa 190/09).


Achtung Maurer und Trockenbauer !

Nach wie vor sucht Frau Daniela Kaiser für das Unternehmen Bau-AV Deutschland Maurer und Trockenbauer. Frau Kaiser, deren Unternehmen vor kurzem noch Bau-P.S. hieß, blieb ihren Mitarbeitern den Lohn schuldig. Sie setzte die Mitarbeiter auf Baustellen anderer Unternehmen ein und war wie ein Verleihbetrieb tätig. Geld gab es nicht, aber vertröstende Worte. Die Arbeitnehmer mussten ihr Geld einklagen und haben trotz erstrittener Urteile bis heute nicht ihren Lohn erhalten. Frau Kaiser firmiert mit ihren Bauunternehmungen entweder unter ihrer Privatadresse der Wolfgang Amadeus Mozart Straße in 16341 Panketal oder unter einer Adresse in Berlin in einem Industriegebiet, Am Stenner Berg 41 L in 13125 Berlin.

Frau Daniela Kaiser hat zudem am 08.09.2009 beim Amtsgericht Bernau zum Aktenzeichen 30 M 743/09 die eidesstattliche Versicherung abgegeben.

„Am 12.07.2010 hat Frau Daniela Kaiser wiederrum im Internet unter „jobomat.de“ Maurer für einen Stundenlohn von 13,00 € gesucht. Das Unternehmen sei die samu-bau in Münchehof, 17291 Grünow. Wer durch Frau Kaiser betrogen wird, weil er für sie arbeitet, obschon sie kein Geld bezahlt, soll nicht nur den Lohn einklagen, sondern auch Strafantrag wegen sogenanntem Eingehungsbetrug (§ 263 StGB) stellen.“

 

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 11. September 2008 (-20 Sa 2244/07-) entschieden,
dass die Lebensaltersstufen des Vergütungssystems des BAT eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters sind. So lange auf der Grundlage des Lebensalters eine unterschiedliche Vergütung gewährt wird, ist
dies unwirksam, so dass die höhere Vergütung geschuldet ist.
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Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 20.02.2008 – 10 AZR 597/06 – und in zehn Parallelverfahren entschieden, dass betreute Wohngemeinschaften, in denen vier bis sieben geistig behinderte Menschen untergebracht sind, Einrichtungen sein können, die mit einem Heim vergleichbar sind und die Arbeitnehmer,
die dort beschäftigt sind, daher eine Heimzulage beanspruchen können.
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Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung zur Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG (vom 20.02.2008 – 7 AZR 786/06 -) festgestellt, dass bei der Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Vertrags, beim Neuabschluss eines weiteren sachgrundlosen Vertrags, die Vertragsbedingungen nicht verändert werden dürfen, ansonsten ein Entfristungsanspruch besteht. ...Mehr >>
 

Das Bundesarbeitsgericht hat am 15.08.2006 in zwei Fällen entschieden (9 AZR 571/05 und 9 AZR 656/05), dass eine Versetzung von Arbeitnehmern zum Stellenpool ohne Mitwirkung des Personalrats rechtswidrig und unwirksam ist. ...Mehr >>
 

Keine Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag mit Abfindungsvereinbarung, wenn ansonsten eine rechtmäßige Kündigung gedroht hätte (BSG, Urteil vom 12.07.2006, AZ: B 11a AL 47/05 R)  ...Mehr >>
 
Wenn Arbeitsvertragsparteien eine Befristungsvereinbarung nur mündlich absprechen und dem  Schriftformerfordernis auch nur wenige Tage danach entsprechen wollen, so wird der rückwirkend befristete  Arbeitsvertrag dadurch nicht wirksam befristet. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann wirksam nur vor Beginn des  Arbeitsverhältnisses vereinbart werden, so das BAG vom 01.12.2004 (7AZR 198/04) ...Mehr >>
 
Ein Betriebsrat (BR) kann vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser unterläßt, neue Arbeitsverträge  vorzulegen, die entgegen den bisherigen Regelungen keine Schichtzulagen vorsieht, keine Sonn- und  Feiertagszuschläge und auch keine Heimzulage. Er darf - so das  Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin (vom 23.11.2005 - 4 Ta BV 1419/05) von dem bisher bestehenden Vergütungssystem nicht abweichen ohne zuvor die Zustimmung des BR eingeholt zu haben. ...Mehr >>
 
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 Kanzlei Stähle