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Aktuelles:
Aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgericht
und des Europäischen Gerichtshofs
aus dem Jahr 2011
Die wichtigsten arbeitsgerichtlichen Entscheidungen des
Jahres 2011
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1.
Hervorheben möchten wir
zunächst die Entscheidung vom 01.02.2011 (BAG 1 ABR 79/09),
in welchem festgestellt wurde, dass auch bei der Aufnahme
von Leiharbeitnehmer im Entleihbetrieb eine
Stellenausschreibung durchzuführen ist. ...
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2.
Arbeitnehmer, die bei einem
nicht tarifgebundenen Arbeitgeber arbeiten und in deren
Arbeitsvertrag sich die Formulierung findet
„die Vergütung richtet sich
nach dem BAT“ oder „die Vergütung wird in Anlehnung an den
BAT gezahlt“ haben Anspruch auf eine entsprechende Vergütung
nach dem TVöD bzw. dem TV-L. ...
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3.
Das BAG hat seine Rechtsprechung bei befristeten
Arbeitsverträgen zu sog. Vorbeschäftigungszeiten geändert.
Ein Arbeitnehmer, der bereits zuvor einmal befristet bei
einem Arbeitgeber beschäftig war, darf dort nach Ablauf von
drei Jahren wieder sachgrundlos befristet eingestellt werden
(BAG vom 06.04.2011 – 7 AZR 716/09). Eine Entscheidung,
die hoffentlich nicht wieder zu den leidvollen
Befristungsketten früherer Jahre führt, nun eben mit einer
dreijährigen Unterbrechung.
4.
Eine sehr ärgerliche
Entscheidung des BAG ist jene vom 27.10.2011 - 7 ABR 86/09
-, die im ersten Halbjahr 2011 veröffentlich wurde. Danach
besteht nach Auffassung des BAG
kein Unterrichtungsanspruch
des Betriebsrat bei befristeten Einstellungen zur Angabe, ob
die Befristung mit oder ohne Sachgrund erfolgt ist ...
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5.
Das BAG hat am 29.06.2011 (7
ABR 135/09) entschieden, dass Betriebsräte auch dann, wenn
sie an ihrem Arbeitsplatz der Betriebsratsarbeit nachgehen,
grundsätzlich verpflichtet sind, sich beim Arbeitgeber
abzumelden und die voraussichtliche Dauer der
Betriebsratstätigkeit mitzuteilen. Eine solche
Abmeldepflicht besteht aber nur in den Fällen, wo der
Arbeitgeber zur Überbrückung des Arbeitsausfalls des
Betriebsratsmitglieds etwas veranlassen muss. Wer also
nur einfach seine Akten auf dem Tisch abarbeitet, kann also
auch die Betriebsratstätigkeit nachträglich angeben. Wer
aber im Kundenservice tätig ist, muss sich zuvor abgemeldet
haben.
6.
Der Europäische Gerichtshof
hat am 08.09.2011 (C-297/10, C-298/10) entschieden, dass die
Altersstufen nach den Regeln des BAT diskriminierend
sind. Arbeitnehmer die noch nicht die höchste
Lebensaltersstufe erreicht haben, ...
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7.
Der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte stärkte mit seinem Urteil vom 21.07.2011
(28274/08) den „Informantenschutz“ von Beschäftigten. Eine
Altenpflegerin machte die Missstände in der
Pflegeeinrichtung öffentlich. Die deshalb ausgesprochene
fristlose Kündigung, ...
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8.
Zur Vermeidung von
Entschädigungsansprüchen Schwerbehinderter nach dem AGG (§
15 Abs. II) werden Arbeitgeber nach der Entscheidung des BAG
vom 13.10.2011 (8 AZR 608/10) in Zukunft vor der
Besetzung freier Arbeitsplätze immer genau prüfen müssen, ob
diese nicht wirklich auch mit Schwerbehinderten besetzt
werden können. ...
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Alles zu den
neuen
Seminaren:
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Kleingruppenseminare und
Spezialseminare
Wir laden
Sie zu Kleingruppenseminaren speziell für Betriebsräte,
Mitarbeitervertretungen, Personalräte und
Schwerbehindertenvertretungen ein. Alle
Seminare für Betriebsräte der Kanzlei Stähle werden mit
maximal 7 Teilnehmern durchgeführt. Die kleine
Teilnehmerzahl und die große Kompetenz des Referenten sichert
Ihnen einen maximalen Ertrag in kürzester Zeit.
Das Konzept beruht darauf, intensiv arbeitsrechtliche
Kenntnisse zu vermitteln und die praktische Umsetzung einzuüben
und offen über Strategien zur Umsetzung des theoretischen
Wissens und der bereits gesammelten praktischen Erfahrung in
einer Gruppe mit maximal 7 Teilnehmern zu diskutieren. Besuchen
Sie daher eines unserer neuen Kleingruppenseminare und machen
Sie sich selbst ein Bild von dieser neuen und intensiven Seminarerfahrung.
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Unser aktuelles Seminarprogramm in Kurzform:
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Spezielle Schulungen
Wenn Sie eine spezielle Schulung für Ihr Betriebsrats-, Mitarbeitervertretungs- oder Personalratsgremium wünschen,
sprechen Sie uns einfach an. Wir machen Ihnen ein maßgeschneidertes Seminarangebot speziell für Ihr Gremium.
Ein solches Seminar kann entweder in unseren aber auch in den Räumen Ihres Arbeitgebers durchgeführt werden.
Die Seminare sind als Tagesseminare, aber auch als Halbtagesseminare zu ganz speziellen Fragestellungen denkbar oder etwa auch als 3 Tages-Crash-Kurs, z.B. bei nach erfolgter Neuwahl und vielen erstmalig neu in das Gremium gewählten Mitgliedern, um diesen einen schnellen Überblick über die Handlungsmöglichkeiten und Rechtsgrundlagen zu verschaffen. Die Themen und den Termin des Seminars können wir gemeinsam festlegen.
Weitere gerichtliche Entscheidungen und Hinweise:
Zeitungszusteller wehrt sich
Ein Zeitungszusteller erlaubte es sich, die Kunden, welchen er
seine Zeitungen vor die Tür zu legen hatte, einmal auf seinen
erschreckend niedrigen Lohn aufmerksam zu machen. Er legte eines
Tages anstatt der Zeitung ein vorbereitetes Blatt vor die Türe
seiner sog. Treppenkunden. Darin machte er sie darauf
aufmerksam, dass er lediglich 0,7 Cent pro abgelieferter Zeitung
erhält. Er wies die vermutlich erstaunten Zeitungsempfänger
darauf hin, dass sie ihre Zeitung an diesem Tag unten im
Briefkasten finden.
Wegen dieser Aktion kam es – der Kläger hatte das gutbürgerliche
Haus für seine Aktion gezielt ausgesucht - doch zu Beschwerden.
Die Folge war eine Abmahnung und eine fristlose Kündigung. Die
Kündigung musste nach Klageerhebung zurückgenommen werden.
Nunmehr verfiel die Arbeitgeberin auf einen neuen Weg, den ihr
auf individuelle Weise um einen Mindestlohn kämpfenden Zusteller
loszuwerden. Sie reduzierte die Touren und die Extraaufträge so
drastisch, dass der Lohn von im Durchschnitt über 800,00 € auf
unter
400,00 € absank. Der Zeitungszusteller hatte dadurch nicht
nur einen erheblichen Einkommensverlust zu beklagen, sondern es
drohte auch der Verlust seines Krankenversicherungsschutzes und
Nachteile bei der Arbeitslosenversicherung durch das Absenken
unter die für ihn wichtige 400,00 €-Grenze.
Er klagte daher auf die Bezahlung seines durchschnittlichen
Gehalts, wie er es zuvor erhalten hatte. Das Arbeitsgericht und
später auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
bestätigten die Auffassung des Zeitungszustellers, dass mit ihm
nicht so umgesprungen werden kann.
Die äußerste Grenze einer von Stücklohn und flexiblen Elementen
abhängig gemachten Vergütungsvereinbarung kann nicht zu einer
Absenkung von
mehr als 25 % allenfalls 30 % führen (LAG Berlin-Brandenburg 8
Sa 190/09).
Achtung Maurer und Trockenbauer !
Nach wie vor sucht Frau Daniela Kaiser für das Unternehmen
Bau-AV Deutschland Maurer und Trockenbauer. Frau Kaiser, deren
Unternehmen vor kurzem noch Bau-P.S. hieß, blieb ihren
Mitarbeitern den Lohn schuldig. Sie setzte die Mitarbeiter auf
Baustellen anderer Unternehmen ein und war wie ein
Verleihbetrieb tätig. Geld gab es nicht, aber vertröstende
Worte. Die Arbeitnehmer mussten ihr Geld einklagen und haben
trotz erstrittener Urteile bis heute nicht ihren Lohn erhalten.
Frau Kaiser firmiert mit ihren Bauunternehmungen entweder unter
ihrer Privatadresse der Wolfgang Amadeus Mozart Straße in 16341
Panketal oder unter einer Adresse in Berlin in einem
Industriegebiet, Am Stenner Berg 41 L in 13125 Berlin.
Frau Daniela Kaiser hat
zudem am 08.09.2009 beim Amtsgericht Bernau zum Aktenzeichen 30
M 743/09 die eidesstattliche Versicherung abgegeben.
„Am 12.07.2010 hat Frau Daniela
Kaiser wiederrum im Internet unter „jobomat.de“ Maurer für einen
Stundenlohn von 13,00 € gesucht. Das Unternehmen sei die
samu-bau in Münchehof, 17291 Grünow. Wer durch Frau Kaiser
betrogen wird, weil er für sie arbeitet, obschon sie kein Geld
bezahlt, soll nicht nur den Lohn einklagen, sondern auch
Strafantrag wegen sogenanntem Eingehungsbetrug (§ 263 StGB)
stellen.“
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Das
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 11. September
2008 (-20 Sa 2244/07-) entschieden,
dass die Lebensaltersstufen
des Vergütungssystems des BAT eine unzulässige Diskriminierung
wegen des Alters sind. So lange auf der Grundlage des
Lebensalters eine unterschiedliche Vergütung gewährt wird, ist
dies unwirksam, so dass die höhere Vergütung geschuldet ist. ...Mehr
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Das
Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 20.02.2008 – 10 AZR
597/06 – und in zehn Parallelverfahren entschieden, dass
betreute Wohngemeinschaften, in denen vier bis sieben geistig
behinderte Menschen untergebracht sind, Einrichtungen sein
können, die mit einem Heim vergleichbar sind und die
Arbeitnehmer,
die dort beschäftigt sind, daher eine Heimzulage
beanspruchen können. ...Mehr
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Das
Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung zur Verlängerung
eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2
TzBfG (vom 20.02.2008 – 7 AZR 786/06 -) festgestellt, dass bei
der Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Vertrags, beim
Neuabschluss eines weiteren sachgrundlosen Vertrags, die
Vertragsbedingungen nicht verändert werden dürfen, ansonsten ein
Entfristungsanspruch besteht. ...Mehr
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Das Bundesarbeitsgericht hat
am 15.08.2006 in zwei Fällen entschieden (9 AZR 571/05 und 9
AZR 656/05), dass eine Versetzung von Arbeitnehmern zum Stellenpool
ohne Mitwirkung des Personalrats rechtswidrig und unwirksam ist. ...Mehr
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Keine Sperrzeit bei
Aufhebungsvertrag mit Abfindungsvereinbarung, wenn ansonsten
eine rechtmäßige Kündigung gedroht hätte (BSG, Urteil vom 12.07.2006, AZ: B 11a AL 47/05 R) ...Mehr
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Wenn
Arbeitsvertragsparteien eine Befristungsvereinbarung nur mündlich
absprechen und dem Schriftformerfordernis auch nur wenige Tage danach entsprechen wollen, so wird der rückwirkend
befristete Arbeitsvertrag dadurch nicht wirksam befristet. Ein
befristeter Arbeitsvertrag kann wirksam nur vor Beginn des Arbeitsverhältnisses
vereinbart werden, so das BAG vom 01.12.2004 (7AZR 198/04) ...Mehr
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Ein
Betriebsrat (BR) kann vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser
unterläßt, neue Arbeitsverträge vorzulegen, die entgegen den bisherigen Regelungen keine Schichtzulagen vorsieht,
keine Sonn- und Feiertagszuschläge und auch keine Heimzulage. Er darf
- so das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin (vom
23.11.2005 - 4 Ta BV 1419/05) von dem bisher bestehenden Vergütungssystem nicht abweichen ohne zuvor die Zustimmung des BR
eingeholt zu haben. ...Mehr
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Stähle
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