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Wir laden Sie zu Kleingruppenseminaren und Spezialseminaren für Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen,
Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen ein.


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1
Seminar-Nr: 1/12 A

Kleingruppenseminar:         

Aktuelle Rechtssprechung aus dem Jahr 2011

- am Freitag, den 02.03.2012
- in der Kanzlei Stähle
- Belziger Straße 74, 10823 Berlin
- Beginn: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr

- Anfahrt

Im Seminar werden die aktuellen Entscheidungen des BAG und des EuGH sowie der Berli-ner Instanzgerichte aus dem Jahre 2011 vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen die Entscheidun-gen zur Überleitung der Arbeitsverträge aus dem BAT in den TV-L, die Entscheidung zur Altersdiskriminierung, Entscheidungen zu Tendenzträgern, zum Einsatz von Leiharbeitneh-mern, und andere mehr. Die Entscheidungen werden den Teilnehmern nicht nur vorgestellt, sondern es werden auch die Auswirkungen auf die betriebliche Praxis erläutert. Auf die Be-züge zur Tätigkeit des Betriebsrats und Mitarbeitervertretung wird im Einzelfall eingegangen. Die Entscheidungen werden den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.


Das Seminar wendet sich an erfahrene Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen und Personal-räte mit zumindest Grundkenntnissen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.

Das Seminar wird als Kleingruppenseminar mit maximal 7 Teilnehmern durchgeführt.

Das Seminar wird vom Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus Stähle durchgeführt.

Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i.V.m.
§ 30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechende Regelungen (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Die Seminarkosten belaufen sich auf 178,00 € zuzüglich 19 % MwSt.

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Verhinderungsfall:

Im Falle der Verhinderung bitten wir dringend um schriftliche Nachricht per Fax. Bei einer Absage innerhalb einer Woche vor der Durchführung des Seminars
müssen wir leider eine Ausfallgebühr in Höhe der hälftigen Seminarkosten in Rechnung stellen. Durch Entsendung einer Ersatzperson kann die Ausfallgebühr
vermieden werden.


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2
Seminar-Nr: 2/12 A

Kleingruppenseminar:

Verhaltensbedingte Kündigung ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung und Abmahnung

- am Freitag, den 23.03.2012
- in der Kanzlei Stähle
- Belziger Straße 74, 10823 Berlin
- Beginn: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr

- Anfahrt

Das Seminar stellt die verhaltensbedingte Kündigung, sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche, fristlose Kündigung vor. Es werden die Anforderungen an eine verhal-tensbedingte Kündigung von der Abmahnung bis hin zum Prüfungsschema, wie es die Rechtssprechung entwickelt hat, vorgestellt. Auf aktuelle gerichtliche Entscheidungen wird näher eingegangen.

Im zweiten Teil des Seminars geht es um die Betriebsratsanhörung gemäß § 102 BetrVG und die entsprechenden Vorschriften des PersVG bzw. des MVG. Es werden in diesem Zu-sammenhang sowohl die formalen Anforderungen an die Anhörung als auch taktische Fra-gen im Umgang mit dem Arbeitgeber und dem betroffenen Arbeitnehmer besprochen
.

Das Seminar wird als Kleingruppenseminar mit maximal 7 Teilnehmern durchgeführt.


Das Seminar wird von der Rechtsanwältin Stefanie Wustrack durchgeführt.

Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i.V.m.
§ 30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechende Regelungen (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Die Seminarkosten belaufen sich auf 178,00 € zuzüglich 19 % MwSt.

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Verhinderungsfall:

Im Falle der Verhinderung bitten wir dringend um schriftliche Nachricht per Fax. Bei einer Absage innerhalb einer Woche vor der Durchführung des Seminars
müssen wir leider eine Ausfallgebühr in Höhe der hälftigen Seminarkosten in Rechnung stellen. Durch Entsendung einer Ersatzperson kann die Ausfallgebühr
vermieden werden.


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3
Seminar-Nr: 3/12 A

Kleingruppenseminar:

Leiharbeit und die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsrechts (AÜG)

- am Freitag, den 11.05.2011
- in der Kanzlei Stähle
- Belziger Straße 74, 10823 Berlin
- Beginn: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr

- Anfahrt

Aktuell steht die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) an. Einige Neure-gelungen sind bereits am 28.04.2011 in Kraft getreten. Das Seminar wird zunächst die Grundkenntnisse, welche für die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern zu beachten sind, insbesondere die Rechtstellung der Arbeitnehmervertretung bei der Hereinnahme von Leih-arbeitnehmer, vermitteln. Aufbauend auf diese Grundlagen, werden die bereits verabschie-deten und zukünftig beabsichtigten Neuregelungen besprochen und die neuen Gesetzestexte zur Verfügung gestellt.

Das Seminar wendet sich an Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen und Personalräte in deren Betriebe Leiharbeitskräfte beschäftigt werden, gegenwärtig zum Einsatz kommen oder deren Einsatz geplant ist.

Das Seminar wird als Kleingruppenseminar mit maximal 7 Teilnehmern durchgeführt.

Das Seminar wird vom Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus Stähle durchgeführt.

Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i.V.m
§ 30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechende Regelungen (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Die Seminarkosten belaufen sich auf 178,00 € zuzüglich 19 % MwSt.


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Verhinderungsfall:

Im Falle der Verhinderung bitten wir dringend um schriftliche Nachricht per Fax. Bei einer Absage innerhalb einer Woche vor der Durchführung des Seminars
müssen wir leider eine Ausfallgebühr in Höhe der hälftigen Seminarkosten in Rechnung stellen. Durch Entsendung einer Ersatzperson kann die Ausfallgebühr
vermieden werden.


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4
Seminar-Nr: 4/12 A

Kleingruppenseminar:

Tendenzbetrieb und Tendenzträger

- am Freitag, den 22.06.2012
- in der Kanzlei Stähle
- Belziger Straße 74, 10823 Berlin
- Beginn: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr

- Anfahrt

Zur Frage des Tendenzbetriebs und der Tendenzträgereigenschaft von Arbeitnehmern sind aktuell eine Vielzahl von neuen Entscheidungen des BAG und der Instanzgerichte ergangen. Insbesondere für karitative und erzieherische Betriebe war bislang noch einiges ungeklärt. Hier zeichnet sich mittlerweile eine klare Linie des BAG ab.

Dieses Seminar wendet sich an Betriebsräte, deren Betrieb im karitativen und erzieherischen Bereich seinen Schwerpunkt hat und daher von den Einschränkungen des § 118 BetrVG betroffen ist. Es werden die rechtlichen Grundlagen und die aktuellen Urteile vorgestellt. Darüber hinaus werden auch taktische Fragen zur Umgangsweise mit der Tendenzproble-matik besprochen.

Das Seminar wird als Kleingruppenseminar mit maximal 7 Teilnehmern durchgeführt.

Das Seminar wird vom Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus Stähle durchgeführt.

Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i.V.m
§ 30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechende Regelungen (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Die Seminarkosten belaufen sich auf 178,00 € zuzüglich 19 % MwSt.


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Im Falle der Verhinderung bitten wir dringend um schriftliche Nachricht per Fax. Bei einer Absage innerhalb einer Woche vor der Durchführung des Seminars
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5

Seminar-Nr: 5/12 A

Kleingruppenseminar:

Betriebsrente

- am Freitag, den 14.09.2012
- in der Kanzlei Stähle
- Belziger Straße 74, 10823 Berlin
- Beginn: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr

- Anfahrt

Das Seminar wird Grundkenntnisse im Betriebsrentenrecht vermitteln. Das Tagesseminar will aber lediglich einen Überblick über die verschiedenen Betriebsrentenmodelle geben, deren Rechtsgrundlagen und insbesondere die von der Rechtssprechung entwickelten Grundsätze zur Abänderung bestehender Betriebsrentensysteme sowie die individualrecht-lichen Aspekte der Anpassung einer Betriebsrente nach dem Renteneintritt.

Das Seminar will Arbeitnehmervertretungen, deren Arbeitgeber an ein Betriebsrentensystem denken, erste Handlungsalternativen aufzeigen und Möglichkeiten zur Ausgestaltung. Be-triebsräten und Mitarbeitervertretungen in bestehenden Betriebsrentensystemen sollen An-haltspunkte bei geplanten Änderungen vermittelt werden.

Das Seminar ist nicht für Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen gedacht, deren Arbeitge-ber die Einführung eines Betriebsrentensystems abgelehnt hat. Ein Mitbestimmungsrecht ist in diesem Fall überhaupt nicht eröffnet.
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Das Seminar wird als Kleingruppenseminar mit maximal 7 Teilnehmern durchgeführt.

Das Seminar wird vom Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus Stähle durchgeführt.

Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i.V.m
§ 30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechende Regelungen (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Die Seminarkosten belaufen sich auf 178,00 € zuzüglich 19 % MwSt.


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Im Falle der Verhinderung bitten wir dringend um schriftliche Nachricht per Fax. Bei einer Absage innerhalb einer Woche vor der Durchführung des Seminars
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6
Seminar-Nr: 6/12 A

Kleingruppenseminar:

Qualitätssicherung in der Pflege und die Rechte der Arbeitnehmer und des Betriebsrats
bei Qualitätssicherungsmaßnahmen

- am Freitag, den 23.11.2012
- in der Kanzlei Stähle
- Belziger Straße 74, 10823 Berlin
- Beginn: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr

- Anfahrt

Im ersten Teil des Seminars wird der Gesundheitsökonom (MBA) und Lehrer für Pflegeberufe, Herr Dieter Banken, eine Darstellung zu den Qualitätsanforderungen in der Pflege ge-ben. Er wird hierbei auf die Anforderungen für die stationären und häuslichen Pflegeeinrichtungen einschließlich der Krankenhäuser eingehen, neueste Entwicklungen der Qualitätssi-cherung ansprechen und auf die anerkannten Methoden der Qualitätssicherung von Fortbildungen, internen und externen Maßnahmen, die Anforderung an die Dokumentation einschließlich der Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden und deren Vorgehensweise eingehen.

Im zweiten Teil des Seminars geht es um die individuellen Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Sicherung der Qualität, von der Verpflichtung zur Teilnahme an Bildungsmaßnahmen bis hin zur Abmahnung und verhaltensbedingten Kündigung im Falle von Pflichtverstößen. Darüber hinaus werden die Rechte des Betriebsrats bei Einführung neuer und der Durchsetzung bestehender Qualitätsstandards, die Rechtsstellung bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen und die Betriebsratsrechte bei Sanktionen durch den Arbeitgeber besprochen. Darüber hinaus wird der Informationsan-spruch des Betriebsrats erörtert im Falle von Auflagen seitens der Aufsichtsbehörde.

Der zweite Teil des Seminars wird vom Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus Stähle durchgeführt.
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Das Seminar wird als Kleingruppenseminar mit maximal 7 Teilnehmern durchgeführt.

Das Seminar wird vom Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus Stähle durchgeführt.

Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i.V.m
§ 30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechende Regelungen (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Die Seminarkosten belaufen sich auf 248,00 € zuzüglich 19 % MwSt.


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Verhinderungsfall:

Im Falle der Verhinderung bitten wir dringend um schriftliche Nachricht per Fax. Bei einer Absage innerhalb einer Woche vor der Durchführung des Seminars
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vermieden werden.


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