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Wir laden Sie zu Kleingruppenseminaren und
Spezialseminaren für
Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen,
Personalräte und
Schwerbehindertenvertretungen ein.
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1
Seminar-Nr: 1/12 A
Kleingruppenseminar:
Aktuelle Rechtssprechung aus dem Jahr 2011
-
am Freitag, den 02.03.2012
- in der Kanzlei Stähle
- Belziger Straße 74, 10823 Berlin
- Beginn: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
-
Anfahrt
Im Seminar werden die aktuellen Entscheidungen des BAG und des
EuGH sowie der Berli-ner Instanzgerichte aus dem Jahre 2011
vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen die Entscheidun-gen zur
Überleitung der Arbeitsverträge aus dem BAT in den TV-L, die
Entscheidung zur Altersdiskriminierung, Entscheidungen zu
Tendenzträgern, zum Einsatz von Leiharbeitneh-mern, und andere
mehr. Die Entscheidungen werden den Teilnehmern nicht nur
vorgestellt, sondern es werden auch die Auswirkungen auf die
betriebliche Praxis erläutert. Auf die Be-züge zur Tätigkeit des
Betriebsrats und Mitarbeitervertretung wird im Einzelfall
eingegangen. Die Entscheidungen werden den Teilnehmern zur
Verfügung gestellt.
Das Seminar wendet sich an
erfahrene Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen und
Personal-räte mit zumindest Grundkenntnissen im individuellen
und kollektiven Arbeitsrecht.
Das Seminar wird als Kleingruppenseminar mit maximal 7
Teilnehmern durchgeführt.
Das Seminar wird vom Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus Stähle
durchgeführt.
Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m.
§ 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i.V.m.
§ 30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechende
Regelungen (§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Die Seminarkosten belaufen sich auf 178,00 € zuzüglich 19 %
MwSt.
-
Anmeldeformular
-
Kontakt zur Kanzlei Stähle
Verhinderungsfall:
Im Falle der Verhinderung bitten wir dringend um schriftliche
Nachricht per Fax. Bei einer Absage innerhalb einer Woche vor
der Durchführung des Seminars
müssen wir leider eine
Ausfallgebühr in Höhe der hälftigen Seminarkosten in Rechnung
stellen. Durch Entsendung einer Ersatzperson kann die
Ausfallgebühr
vermieden werden.
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2
Seminar-Nr: 2/12 A
Kleingruppenseminar:
Verhaltensbedingte Kündigung
ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung und Abmahnung
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am Freitag, den 23.03.2012
- in der Kanzlei Stähle
- Belziger Straße 74, 10823 Berlin
- Beginn: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
-
Anfahrt
Das Seminar stellt die
verhaltensbedingte Kündigung, sowohl die ordentliche als auch
die außerordentliche, fristlose Kündigung vor. Es werden die
Anforderungen an eine verhal-tensbedingte Kündigung von der
Abmahnung bis hin zum Prüfungsschema, wie es die Rechtssprechung
entwickelt hat, vorgestellt. Auf aktuelle gerichtliche
Entscheidungen wird näher eingegangen.
Im zweiten Teil des Seminars geht es um die Betriebsratsanhörung
gemäß § 102 BetrVG und die entsprechenden Vorschriften des
PersVG bzw. des MVG. Es werden in diesem Zu-sammenhang sowohl
die formalen Anforderungen an die Anhörung als auch taktische
Fra-gen im Umgang mit dem Arbeitgeber und dem betroffenen
Arbeitnehmer besprochen.
Das Seminar wird als Kleingruppenseminar mit maximal 7
Teilnehmern durchgeführt.
Das Seminar wird von
der Rechtsanwältin Stefanie Wustrack durchgeführt.
Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG
i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i.V.m.
§
30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechende
Regelungen (§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Die Seminarkosten belaufen sich auf 178,00 € zuzüglich 19 %
MwSt.
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Anmeldeformular
-
Kontakt zur Kanzlei Stähle
Verhinderungsfall:
Im Falle der Verhinderung bitten wir dringend um schriftliche
Nachricht per Fax. Bei einer Absage innerhalb einer Woche vor
der Durchführung des Seminars
müssen wir leider eine
Ausfallgebühr in Höhe der hälftigen Seminarkosten in Rechnung
stellen. Durch Entsendung einer Ersatzperson kann die
Ausfallgebühr
vermieden werden.
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3
Seminar-Nr:
3/12 A
Kleingruppenseminar:
Leiharbeit und die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsrechts
(AÜG)
-
am Freitag, den 11.05.2011
- in der Kanzlei Stähle
- Belziger Straße 74, 10823 Berlin
- Beginn: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
-
Anfahrt
Aktuell steht die
Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) an. Einige
Neure-gelungen sind bereits am 28.04.2011 in Kraft getreten. Das
Seminar wird zunächst die Grundkenntnisse, welche für die
Beschäftigung von Leiharbeitnehmern zu beachten sind,
insbesondere die Rechtstellung der Arbeitnehmervertretung bei
der Hereinnahme von Leih-arbeitnehmer, vermitteln. Aufbauend auf
diese Grundlagen, werden die bereits verabschie-deten und
zukünftig beabsichtigten Neuregelungen besprochen und die neuen
Gesetzestexte zur Verfügung gestellt.
Das Seminar wendet sich an Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen
und Personalräte in deren Betriebe Leiharbeitskräfte beschäftigt
werden, gegenwärtig zum Einsatz kommen oder deren Einsatz
geplant ist.
Das Seminar wird als Kleingruppenseminar mit maximal 7
Teilnehmern durchgeführt.
Das Seminar wird vom Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus Stähle
durchgeführt.
Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG
i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i.V.m
§
30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechende
Regelungen (§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Die Seminarkosten belaufen sich auf 178,00 € zuzüglich 19 %
MwSt.
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Anmeldeformular
-
Kontakt zur Kanzlei Stähle
Verhinderungsfall:
Im Falle der Verhinderung bitten wir dringend um schriftliche
Nachricht per Fax. Bei einer Absage innerhalb einer Woche vor
der Durchführung des Seminars
müssen wir leider eine
Ausfallgebühr in Höhe der hälftigen Seminarkosten in Rechnung
stellen. Durch Entsendung einer Ersatzperson kann die
Ausfallgebühr
vermieden werden.
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4
Seminar-Nr:
4/12 A
Kleingruppenseminar:
Tendenzbetrieb und Tendenzträger
-
am Freitag, den 22.06.2012
- in der Kanzlei Stähle
- Belziger Straße 74, 10823 Berlin
- Beginn: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
-
Anfahrt
Zur Frage des
Tendenzbetriebs und der Tendenzträgereigenschaft von
Arbeitnehmern sind aktuell eine Vielzahl von neuen
Entscheidungen des BAG und der Instanzgerichte ergangen.
Insbesondere für karitative und erzieherische Betriebe war
bislang noch einiges ungeklärt. Hier zeichnet sich mittlerweile
eine klare Linie des BAG ab.
Dieses Seminar wendet sich an Betriebsräte, deren Betrieb im
karitativen und erzieherischen Bereich seinen Schwerpunkt hat
und daher von den Einschränkungen des § 118 BetrVG betroffen
ist. Es werden die rechtlichen Grundlagen und die aktuellen
Urteile vorgestellt. Darüber hinaus werden auch taktische Fragen
zur Umgangsweise mit der Tendenzproble-matik besprochen.
Das Seminar wird als Kleingruppenseminar mit maximal 7
Teilnehmern durchgeführt.
Das Seminar wird vom Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus Stähle
durchgeführt.
Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG
i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i.V.m
§
30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechende
Regelungen (§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Die Seminarkosten belaufen sich auf 178,00 € zuzüglich 19 %
MwSt.
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Kontakt zur Kanzlei Stähle
Verhinderungsfall:
Im Falle der Verhinderung bitten wir dringend um schriftliche
Nachricht per Fax. Bei einer Absage innerhalb einer Woche vor
der Durchführung des Seminars
müssen wir leider eine
Ausfallgebühr in Höhe der hälftigen Seminarkosten in Rechnung
stellen. Durch Entsendung einer Ersatzperson kann die
Ausfallgebühr
vermieden werden.
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5
Seminar-Nr:
5/12 A
Kleingruppenseminar:
Betriebsrente
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am Freitag, den 14.09.2012
- in der Kanzlei Stähle
- Belziger Straße 74, 10823 Berlin
- Beginn: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
-
Anfahrt
Das Seminar wird Grundkenntnisse im Betriebsrentenrecht
vermitteln. Das Tagesseminar will aber lediglich einen Überblick
über die verschiedenen Betriebsrentenmodelle geben, deren
Rechtsgrundlagen und insbesondere die von der Rechtssprechung
entwickelten Grundsätze zur Abänderung bestehender
Betriebsrentensysteme sowie die individualrecht-lichen Aspekte
der Anpassung einer Betriebsrente nach dem Renteneintritt.
Das Seminar will Arbeitnehmervertretungen, deren Arbeitgeber an
ein Betriebsrentensystem denken, erste Handlungsalternativen
aufzeigen und Möglichkeiten zur Ausgestaltung. Be-triebsräten
und Mitarbeitervertretungen in bestehenden
Betriebsrentensystemen sollen An-haltspunkte bei geplanten
Änderungen vermittelt werden.
Das Seminar ist nicht für Betriebsräte und
Mitarbeitervertretungen gedacht, deren Arbeitge-ber die
Einführung eines Betriebsrentensystems abgelehnt hat. Ein
Mitbestimmungsrecht ist in diesem Fall überhaupt nicht eröffnet..
Das Seminar wird als Kleingruppenseminar mit maximal 7
Teilnehmern durchgeführt.
Das Seminar wird vom Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus Stähle
durchgeführt.
Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG
i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i.V.m
§
30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechende
Regelungen (§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Die Seminarkosten belaufen sich auf 178,00 € zuzüglich 19 %
MwSt.
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Anmeldeformular
-
Kontakt zur Kanzlei Stähle
Verhinderungsfall:
Im Falle der Verhinderung bitten wir dringend um schriftliche
Nachricht per Fax. Bei einer Absage innerhalb einer Woche vor
der Durchführung des Seminars
müssen wir leider eine
Ausfallgebühr in Höhe der hälftigen Seminarkosten in Rechnung
stellen. Durch Entsendung einer Ersatzperson kann die
Ausfallgebühr
vermieden werden.
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6
Seminar-Nr:
6/12 A
Kleingruppenseminar:
Qualitätssicherung in der Pflege und die Rechte
der Arbeitnehmer und des Betriebsrats
bei Qualitätssicherungsmaßnahmen
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am Freitag, den 23.11.2012
- in der Kanzlei Stähle
- Belziger Straße 74, 10823 Berlin
- Beginn: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
-
Anfahrt
Im ersten Teil des Seminars wird der Gesundheitsökonom (MBA) und
Lehrer für Pflegeberufe, Herr Dieter Banken, eine Darstellung zu
den Qualitätsanforderungen in der Pflege ge-ben. Er wird hierbei
auf die Anforderungen für die stationären und häuslichen
Pflegeeinrichtungen einschließlich der Krankenhäuser eingehen,
neueste Entwicklungen der Qualitätssi-cherung ansprechen und auf
die anerkannten Methoden der Qualitätssicherung von
Fortbildungen, internen und externen Maßnahmen, die Anforderung
an die Dokumentation einschließlich der Kontrollmöglichkeiten
der Aufsichtsbehörden und deren Vorgehensweise eingehen.
Im zweiten Teil des Seminars geht es um die individuellen Rechte
und Pflichten im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und
Arbeitgeber zur Sicherung der Qualität, von der Verpflichtung
zur Teilnahme an Bildungsmaßnahmen bis hin zur Abmahnung und
verhaltensbedingten Kündigung im Falle von Pflichtverstößen.
Darüber hinaus werden die Rechte des Betriebsrats bei Einführung
neuer und der Durchsetzung bestehender Qualitätsstandards, die
Rechtsstellung bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen und
die Betriebsratsrechte bei Sanktionen durch den Arbeitgeber
besprochen. Darüber hinaus wird der Informationsan-spruch des
Betriebsrats erörtert im Falle von Auflagen seitens der
Aufsichtsbehörde.
Der zweite Teil des Seminars wird vom Fachanwalt für
Arbeitsrecht Klaus Stähle durchgeführt..
Das Seminar wird als Kleingruppenseminar mit maximal 7
Teilnehmern durchgeführt.
Das Seminar wird vom Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus Stähle
durchgeführt.
Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG
i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i.V.m
§
30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechende
Regelungen (§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Die Seminarkosten belaufen sich auf 248,00 € zuzüglich 19 %
MwSt.
-
Anmeldeformular
-
Kontakt zur Kanzlei Stähle
Verhinderungsfall:
Im Falle der Verhinderung bitten wir dringend um schriftliche
Nachricht per Fax. Bei einer Absage innerhalb einer Woche vor
der Durchführung des Seminars
müssen wir leider eine
Ausfallgebühr in Höhe der hälftigen Seminarkosten in Rechnung
stellen. Durch Entsendung einer Ersatzperson kann die
Ausfallgebühr
vermieden werden.
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