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Terminsvertretung



Für auswärtige Rechtsanwälte bieten wir die Vertretung vor dem Amtsgericht Schöneberg an. Die Kanzlei befindet sich in unmittelbarer Nähe des Amtsgerichts. Wir vertreten Sie in Untervollmacht gerne gegen Gebührenteilung.
(Anwaltskosten des Hauptbevollmächtigten nach Teil 3 Abschnitt 1 bzw. Unterabschnitt 1 VV RVG + Anwaltskosten des Terminsvertreters nach Teil 3 Abschnitt 4 VV RVG geteilt durch 2) Nach dem 4. Satz am Ende „nach Gebührenteilung“ eine Klammer mit folgendem Inhalt einfügen: (s. o.)

Wir übernehmen auch Terminsvertretungen vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gegen Gebührenteilung.

Ob eine Terminswahrnehmung im Einzelfall möglich ist, bitten wir Sie mit dem Sekretariat abzusprechen.

Im Falle eines geringen Streitwerts bitten wir um die Zusage eines für die Vertretung vor dem Amtsgericht Schöneberg anfallenden Mindesthonorars i. H. v. 250,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.

Für eine Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsarbeit Berlin-Brandenburg erbitten wir, zur Mandatsübernahme bei geringen Streitwerten, die Zusage eines Mindesthonorars von 350,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.





























 Kanzlei für Arbeitsrecht in Schöneberg Klaus Stähle