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Terminsvertretung
Für auswärtige Rechtsanwälte bieten wir die Vertretung vor dem
Amtsgericht Schöneberg an. Die Kanzlei befindet sich in
unmittelbarer Nähe des Amtsgerichts. Wir vertreten Sie in
Untervollmacht gerne gegen Gebührenteilung.
(Anwaltskosten des
Hauptbevollmächtigten nach Teil 3 Abschnitt 1 bzw. Unterabschnitt 1
VV RVG + Anwaltskosten des Terminsvertreters nach Teil 3 Abschnitt 4
VV RVG geteilt durch 2) Nach dem 4. Satz am Ende „nach
Gebührenteilung“ eine Klammer mit folgendem Inhalt einfügen: (s. o.)
Wir übernehmen auch Terminsvertretungen vor dem Arbeitsgericht
Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gegen
Gebührenteilung.
Ob eine Terminswahrnehmung im Einzelfall möglich ist, bitten wir
Sie mit dem Sekretariat abzusprechen.
Im Falle eines geringen Streitwerts bitten wir um die Zusage
eines für die Vertretung vor dem Amtsgericht Schöneberg
anfallenden Mindesthonorars i. H. v. 250,00 € zzgl.
Mehrwertsteuer.
Für eine Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem
Landesarbeitsarbeit Berlin-Brandenburg erbitten wir, zur
Mandatsübernahme bei geringen Streitwerten, die Zusage eines
Mindesthonorars von 350,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.
Kanzlei
für Arbeitsrecht in Schöneberg Klaus Stähle
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