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1. Mobiles Arbeiten, Kurzarbeit,
betriebsbedingte Kündigung im Januar 2020 (Online-Seminar).
Wir bieten Ihnen vom 11.01.- 13.01.2021 (Montag – Mittwoch)
ein täglich zweistündiges (09:00 – 11:00 Uhr) Online-Seminar zu
den Themen mobiles Arbeiten (erster Tag), Kurzarbeit (zweiter
Tag) und betriebsbedingte Kündigung (dritter Tag) an.
Mobiles Arbeiten: Regelungen zum Arbeitsschutz,
Datenschutz, Ausgestaltung der Präsenzzeiten,
Arbeitszeiterfassung und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Kurzarbeit: individuelle Vereinbarung zu Kurzarbeit,
kollektivrechtliche Ausgestaltungen von Betriebsvereinbarungen
zur Kurzarbeit, Regelungen zur Kurzarbeit speziell in
Corona-Zeiten.
Betriebsbedingte Kündigung: Prüfungsabfolge einer
betriebsbedingten Kündigung, Mitbestimmungs- und
Mitwirkungsrechte des Betriebsrats, Massenkündigung, Sozialplan,
Interessensausgleich
Das Online-Seminar wird mittels der Software „Zoom“
durchgeführt. Jeder Teilnehmer muss sich hierfür die
entsprechende Software auf seinen PC, Laptop oder sein Tablet
herunterladen oder Zoom im Browser öffnen. Die Software muss
nicht gekauft werden. Die Log-In-Daten werden 30 Minuten vor
Seminarbeginn an die Teilnehmer versandt. Wer technische
Schwierigkeiten hat, kann sich telefonisch mit der Kanzlei in
Verbindung setzen. Mikrofon- und Kamerafunktion sind
erforderlich.
Die Zahl der Teilnehmer ist auf maximal 10 Personen beschränkt,
um auch einen internen Austausch und ausreichend Zeit für Fragen
zu haben. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 Personen.
Die Kosten belaufen sich auf 300,00 € pro Person (zzgl.
Mehrwertsteuer) bei Teilnahme an allen Seminartagen. Buchbar
sind aber auch einzelne Seminartage á 120,00 € pro Person (zzgl.
Mehrwertsteuer).
Das Seminar wird von Rechtsanwalt Klaus Stähle und Rechtsanwalt
Filip Bork durchgeführt.
2. Für Betriebsräte im Februar 2021: Mobiles
Arbeiten, Kurzarbeit, betriebsbedingte Kündigung (Tages- und
Präsenzseminar).
Wir bieten Ihnen zum identischen Themengebiet (siehe 1.) ein
Tagesseminar am 10.02.2020 von 09:00 – 17:00 Uhr im Hotel Riu
Plaza, Martin-Luther-Straße 1, 10777 Berlin in einem großzügig
bemessenen Veranstaltungsraum an, der einen Mindestabstand der
Teilnehmer von mehr als 1,50 m sicherstellt.
Mindestteilnehmerzahl 8 Personen, maximal 15. Die Kosten
belaufen sich auf 350,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und beinhalten
Pausenverpflegung, Mittagessen und ein Handout.
Das Seminar wird von Rechtsanwalt Klaus Stähle und Rechtsanwalt
Filip Bork durchgeführt.
3. Für Betriebsräte: „Arbeitsrecht I“
(Präsenzseminar) im März 2021, 2 Tage individuelles und 2 Tage
kollektives Arbeitsrecht.
Das Seminar „Arbeitsrecht I“ findet als Präsenzseminar vom 22. –
26.03.2021 von 09:00 – 16:00 Uhr statt.
In diesem Seminar werden die Grundlagen des individuellen
Arbeitsrechts (2 Tage), die Grundzüge des kollektiven
Arbeitsrechts (2 Tage) behandelt sowie Verhandlungen beim
Arbeitsgericht Berlin (1 Tag) besucht.
Das Seminar mit einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen,
maximal 15 Personen wird im Hotel Riu Plaza,
Martin-Luther-Straße 1, 10777 Berlin, durchgeführt. Die
Saalgröße erlaubt einen Mindestabstand von mehr als 1,50 m,
sodass nach heutigen Maßstäben am Tisch die Maske abgenommen
werden kann. Die Kosten belaufen sich pro Teilnehmer auf
1.200,00 € (zzgl. Mehrwertsteuer) und beinhalten
Pausenverpflegung, Mittagessen und Skripte sowie eine
Gesetzessammlung (Beck), eine kommentierte Fassung des
Betriebsverfassungsgeset-zes und diverse Skripte und Handouts zu
den angesprochenen Themen.
Das Seminar wird von Rechtsanwalt Klaus Stähle und Rechtsanwalt
Filip Bork durchgeführt.
Für die Anmeldung nutzen Sie bitte jeweils das
Anmeldeformular oder gehen auf unsere Internetseite und
melden sich dort
online an. Für das Online-Seminar ist es wichtig, dass Sie
uns Ihre E Mail-Adresse mitteilen, über welche Sie 30 Minuten
vor Beginn des Seminars die Log In-Daten erhalten.
4. Spezialseminar: Grundlagen des
Arbeitsrechts für Betriebs- und Personalräte in Theaterbetrieben
im Januar 2021 (Präsenzseminar).
Grundlagenseminar für Betriebs- und Personalräte in
Theaterbetrieben von Montag, den 11.01.2021 – Freitag, den
15.01.2021 (Präsenzseminar)
Ablaufplan
1. Zustandekommen von Arbeitsverträgen, Inhalt des
Arbeitsvertrages, Direktionsrecht
2. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die
betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte
Kündigung sowie die außerordentliche Kündigung
3. Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG),
die Besonderheiten der Nichtverlängerungsmitteilung (nach NV
Bühne Solo), die unterschiedlichen rechtlichen Prüfungsmaßstäbe
der Entfristung nach dem TzBfG und die Überprüfung der
Nichtverlängerungsmitteilung durch die
Bühnenschiedsgerichtsbarkeit
4. Arbeitsgerichtliches Verfahren am Beispiel eines
Kündigungsschutzprozesses sowie die Besonderheiten des
Bühnenschiedsverfahrens
5. Sozialrecht für Personal- und Betriebsräte: Anspruch auf
Arbeitslosengeld I, Anspruch auf Arbeitslosengeld II,
Sperrzeiten, Anrechnungstatbestände (alles rund um
Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen einschließlich deren
steuerliche Behandlung), Kurzarbeit, Entgeltfortzahlung und
Krankengeldbezug
6. Arbeitssicherheit
7. a.) Kollektivrechtliche Regelungen, zentrale Rechte nach dem
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zur Regelung von
Arbeitszeitfragen, Urlaubsregularien einschließlich von
Schließzeiten, Vergütungsregelungen sowie Grenzen des
Mitbestimmungsrechts im Tendenzbetrieb
Die Veranstaltung wird zu 7. in zwei Gruppen geteilt.
7. b.) Die Besonderheiten im Personalvertretungsrecht und die
Gestaltungsmöglichkeiten beim Abschluss von Dienstvereinbarungen
8. Ein Tag am Arbeitsgericht Berlin – Besuch diverser
Verhandlungen, Güte- und Kammertermine sowie
Abschlussbesprechung in der Kantine des Arbeitsgerichts
Das Seminar wird von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Arbeitsrecht Klaus Stähle sowie Rechtsanwalt Filip Bork
durchgeführt. Der Tag am Arbeitsgericht wird voraussichtlich der
letzte Seminartag, mithin der Freitag sein. Sollte das
Bühnenschiedsgericht Berlin-Brandenburg an einem der anderen
Tage tagen, wird der Seminarplan möglicherweise umgestellt und
der Besuch am Arbeitsgericht ggf. vorgezogen.
Hygienekonzept (Stand Oktober 2020)
Das Seminar wird in den Räumen des Hotel Riu Plaza in
Berlin-Schöneberg durchgeführt. Die Räume werden so großzügig
bemessen sein, dass jeder der Teilnehmer vom jeweils anderen ein
Mindestabstand von zumindest 1,5 m hat. An den Tischen kann
daher die Maske abgenommen werden. Ansonsten besteht
Maskenpflicht. Der Referent wird während des Vortrags keine
Maske tragen, wobei aber ein sicherer Abstand von mehr als drei
Metern zu den Teilnehmern gewahrt werden kann.
Kosten
Die Kosten belaufen sich auf 1.300,00 € pro Person zuzüglich
Mehrwertsteuer. Die Seminarteilnehmer erhalten im Preis
eingeschlossen diverse Handouts der Kanzlei, eine dtv
Geset-zessammlung; Schaub, Arbeitsrecht A-Z, eine Kommentierung
zum BetrVG bzw. zum PersVG. Mittagessen sowie Pausengetränke
sind im Seminarpreis eingeschlossen.
5. Dreitagesseminar für MAV in katholischen
Einrichtungen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht im
März 2021.
Dreitagesseminar für Mitarbeitervertretungen katholischer
Einrichtungen vom 08.-10.03.2021, kollektives und individuelles
Arbeitsrecht
Wir bieten Ihnen vom 08. – 10.03.2021 ein Dreitagesseminar zum
individuellen und kollektiven Arbeitsrecht in kirchlichen
Einrichtungen an. Das Seminar will Dienstgebern, Sachbearbeitern
in der Personalverwaltung und Mitarbeitervertretern einen
arbeitsrechtlichen Überblick verschaffen.
Inhaltlich geht es um das Zustandekommen des Arbeitsvertrags,
typische Vertragsklauseln, Recht zur Befristung von Verträgen,
die drei klassischen Kündigungsbegründungen, betriebsbedingt,
verhaltensbedingt, personenbedingt (krankheitsbedingte
Kündigung) sowie einige Beispiele zur außerordentlichen
Kündigung; Zustellungsprobleme und Formalia der Kündigung sowie
der Gang eines üblichen Kündigungsschutzprozesses, die Abmahnung
und ihre näheren formalen Anforderungen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), der Anspruch auf
Zeugnis und die Besonderheiten der allgemeinen
Vertragsrichtlinien (AVR), einzelne Vertragsklauseln,
insbesondere auch die Kontrolle der Vertragsklauseln durch die
Gerichte sowie die neuesten Entwicklungen zum Urlaubsrecht, die
diesbezüglich ergangenen Entscheidungen des EuGH und des BAG
sowie die sich hieraus ergebenden neuen Vertragsgestaltungen.
Im kollektivrechtlichen Teil des Seminars geht es um die
Mitarbeitervertretungsordnung, die Informations-, Beteiligungs-
und Mitbestimmungsrechte der MAV.
Die Kosten für das dreitägige Seminar belaufen sich auf 900,00 €
zzgl. Mehrwertsteuer pro Teilnehmer. Sollten zum Zeitpunkt der
Seminardurchführung weiterhin die strengen Anforderungen der
Corona-Bestimmungen gelten, so wird das Seminar anstatt in den
Räumilichkeiten der Kanzlei in einem Seminarraum einer
katholischen Einrichtung in Berlin durchgeführt. Dies dient der
Wahrung der Mindestabstände. Die Seminarteilnahme kann, wenn die
coronabedingten Einschränkungen dann noch gelten, auch wahlweise
online erfolgen. Es besteht die Möglichkeit einer
Hybrid-Veranstaltung.
Die Kosten verstehen sich einschließlich der Durchführung des
Seminars durch Rechtsanwalt Filip Bork und Rechtsanwalt Klaus
Stähle, der Zurverfügungstellung diverser Skripte zu den
einzelnen Themenbereichen, insbesondere eines sehr ausführlichen
Skripts zur Mitarbeitervertretungsordnung. Die Teilnehmer
erhalten darüber hinaus eine arbeitsrechtliche Gesetzessammlung
(Beck-Texte) und das kleine lexikalische Nachschlagewerk
„Arbeitsrecht A – Z“ von Schaub u.a.. Eingeschlossen sind zudem
die Pausenverpflegung mit Getränken, einschließlich Mittagessen.
Für eine verbindliche Anmeldung nutzen Sie bitte das beiliegende
Anmeldeformular, welches Sie uns postalisch oder per Telefax
übersenden können oder gehen Sie auf unsere Internetseite, um
das dortige Online-Formular für die Anmeldung zu verwenden. Sind
Sie Mitglied einer Mitarbeitervertretung und wollen sich zum
Seminar anmelden, so müssen Sie entsprechende Beschlüsse fassen,
vor der Beschlussfassung hierzu ordnungsgemäß eingeladen haben
und die Zustimmung Ihres Dienstgebers zur Entsendung des
jeweiligen MAV-Mitglieds einholen.
Sollte die Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen nicht erreicht
werden, so werden wir das Seminar spätestens 14 Tage vor dessen
Beginn absagen. Sollte ein Teilnehmer einer MAV kurzfristig
verhindert sein, so kann dieser in Abstimmung mit dem
Dienstgeber auch ausgetauscht werden. Eine Stornierung bis einen
Monat vor Seminardurchführung ist kostenlos. Eine Stornierung
bis 14 Tage vor Beginn des Seminars führt zu Kosten in hälftiger
Höhe, es sei denn, die Kanzlei hat noch andere Interessenten auf
der Nachrückerliste. Eine kurzfristigere Absage führt zu Kosten
in voller Höhe, es sei denn, es gibt noch einen Nachrücker.
Im Übrigen führen wir auch Inhouse-Seminare für Sie als
Dienstgeber, Ihre Personalsachbearbeiter oder aber auch für ein
komplettes Mitarbeitervertretungsgremium durch.
Rechtsanwalt Filip Bork ist Mitglied der katholischen Kirche und
vertritt Sie auch vor den kirchlichen Arbeitsgerichten in Berlin
und Brandenburg sowie in Einigungsstellen.
Gerne führen wir für Sie auch Spezialseminare durch, schulen
Wahlvorstände und Betriebsratsgremien, Mitarbeitervertretungen
und Personalräte. Erkundigen Sie sich nach unseren Konditionen
und besprechen die möglichen Inhalte. Sie können gerne den für
Sie passenden Termin in Absprache mit unserem Sekretariat
vereinbaren. Seminare können sowohl in unseren Kanzleiräumen als
auch am Sitz Ihres Arbeitgebers durchgeführt werden.
Wenn Sie an weiteren Veranstaltungen der Kanzlei Stähle
interessiert sind, schauen Sie einfach gelegentlich auf unsere
Homepage.
Kanzlei
für Arbeitsrecht in Schöneberg Klaus Stähle |